 KompetenzFeld Haftungsdach.Zur Erweiterung ihrer Angebotspalette können Vermittler aus Deutschland über das Haftungsdach unserer öster reichischen Tochtergesellschaft Jung, DMS & Cie. GmbH ihren Kunden auch Zertifikate, Anleihen und ETFs vermitteln – und das bei gleichzeitiger Haftungsfreistellung durch den Pool.
Auch wenn Sie keine strukturierten Produkte oder ETFs vermitteln möchten, sollten Sie über den Schritt unter das JDC Haftungsdach nachdenken und für sich entscheiden, ob Sie als Anlageberater oder nur Investmentvermittler auftreten wollen.
Seit Einführung des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (FRUG) zur Einhaltung der MiFID-Richtlinie darf ein Berater, sobald sich in einem Kundendepot Finanzinstrumente (bspw. Aktien, Anleihen) befinden, nicht mehr zum Verkauf einzelner oder sämtlicher Finanzinstrumente raten, sofern es sich nicht um Investmentfonds handelt. Gehört der Berater jedoch einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen (einem so genannten Haftungsdach) an, darf er wie bisher seine Kunden über die gesamte Produktpalette hinweg beraten und entsprechende Kauf- und Verkaufsempfehlungen geben. Er kann weiterhin eine umfassende Anlageberatung für seine Kunden gewährleisten und ist nicht nur an die Vermittlung von bzw. Beratung zu Investmentfonds gebunden.
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