Jung, DMS & Sie! - Ausgabe Oktober 2018

Mit der Sozialversicherungsersparnis die BU absichern. Ab Januar 2019 sind Arbeitgeber durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verpflichtet, die bei der Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitnehmer weiterzugeben. Nutzen Sie jetzt die Chancen des BRSG und gestalten Sie zukunftsweisende bAV-Lösungen für Ihre Kunden. Eine betriebliche Altersversorgung mit Absicherung der Berufs- unfähigkeit ist für Arbeitnehmer die optimale Versorgung. Gut, dass sich unsere intelligente Lösung zur Verwendung des Arbeitgeberzuschusses auch in Beständen unterschiedlicher Anbieter umsetzen lässt. Für Ihre Kunden ein Plus an Attraktivität, von dem auch Sie profitieren werden. Darum ist die Allianz Ihr verlässlicher Partner, auch bei der BU: • Jahrelange Expertise und größter BU-Bestand im Markt • Attraktive bAV-Angebote dank ausgezeichneter Finanzstärke, ideal für eine solide BU-Kalkulation und Beitragsstabilität • Besonders faire Leistungsregulierung, auf die Sie sich verlassen können • Top-Service und exzellente Prozesse bAV und weitere Highlights live auf der DKM. Mehr dazu unter www.makler.allianz.de/dkm Die bessere bAV: BU inklusive.

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