Jung, DMS & Sie! - Ausgabe 02/2019

Was ist was? Der Kamin Ganz eindeutig sind die Unterschiede in der Benennung nicht, aber in der Re- gel ist der Kamin eingebaut und somit Teil des Gebäudes. Der Ofen Beim Ofen ist der Feuerraum in der Regel geschlossen. Er hat also immer eine Klappe oder Tür und kann frei im Raum platziert werden. Jung, DMS & Sie! / TRENDS Der Kaminofen Der Begriff Kaminofen kam in den 1970er-Jahren auf und zielt auf das sichtbare Feuer hinter einer verglasten Ofentür oder Klappe. Der Kachelofen Wie der Kamin ist der Kachelofen fest mit dem Haus verbunden, ist aber, wie der Ofen, in der Regel mit einer Tür verschlossen. Das Holzfeuer heizt die Wandungen aus Schamottesteinen auf, die dann die Wärme allmählich an den Raum abgeben. Namhafte Kaminher- steller in Deutschland www.drooff-kaminofen.de www.ofenkoppe.com www.olsberg.com www.rika.de www.skantherm.de www.spartherm.com www.wodtke.com Der richtige Versicherungsschutz In der Regel stellt ein Kamin oder ein Pelletofen keine große Gefahr dar, sofern er ordnungsgemäß instal- liert und betrieben wird. Dazu ist es natürlich wichtig, dass die Feuerstätte ordnungsgemäß genutzt wird und alle Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Aber was ist, wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal ein Schaden entsteht? Vorsichtshalber sollten Eigenheimbesitzer ihre Gebäu- deversicherung informieren, wenn sie sich einen Kamin zulegen. Für Kamine in Mietwohnungen ist eine Hausratversicherung sinnvoll. Denn entsteht ein Schaden am Hausrat durch Brand, ist dieser durch die Hausratver- sicherung abgedeckt. Das Feuer darf dabei nicht aus einem bestimmungsmä- ßigen Herd entstanden sein. Breitet es sich jedoch beispielsweise von einem Kamin oder Ofen aus, zählt der entstan- dene Schaden als Brandschaden. Potenzielle Kaminbesitzer – ob Eigen- heimer oder Mieter – sollten sich auf jeden Fall mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um alle Unklarheiten zu beseitigen. 43 November 2019

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