Nach einer 10-monatigen Übergangsfrist tritt am 1.8.2020 die Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft.
Taping, Geeignetheitserklärung, Vermeidung von Interessenkonflikten, Kostentransparenz – für Finanzanlagenvermittler gelten ab diesem Zeitpunkt zahlreiche Änderungen und Neuerungen. Dazu gibt es einen Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht für Finanzanlagenvermittler an die BaFin zum 1.1.2021.
Erfahren Sie in 120 Minuten, auf was es ab dem 1.8.2020 ankommt, wie es um die BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler steht und welche Lösungen Jung, DMS & Cie. für Sie bereit hält. Melden sich noch heute zum Online-Meeting „FinVermV in der Praxis und BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler“ an.