Jung, DMS & Sie! - April 2022

Jung, DMS & Sie! / WISSENSWERT Die eine Versicherung gibt es nicht Wenn Unwetter Dächer abdecken, den Keller unter Wasser setzen oder das Auto unter einem Baum begraben, gibt es nicht die eine Versicherung, die alles abdeckt. Es gilt: Verschiedene Versicherungen springen bei jeweils ande- ren Schäden ein, denn Naturkatastrophe ist nicht gleich Naturkatastrophe – zumindest, wenn es um den Versiche- rungsschutz geht. Ob etwa ein Hochwasser oder ein Sturm das Haus beschädigt, ist für die Frage nach der finanziellen Entschädigung sehr wohl relevant. So leistet eine Wohngebäudeversicherung, die für Schäden am Haus aufkommt, im Regelfall nur bei Sturm, Blitz oder Hagel. Sie zahlt beispielsweise, wenn ein Orkan das Dach abdeckt. Ähnlich ist es bei der Hausratversicherung, die kaputt gegangenes Mobiliar ersetzt. Auch sie begleicht im Normalfall nur Schäden, die durch Sturm, Blitz und Hagel entstanden sind. Wichtig zu wissen ist jedoch: Die Grenze, ab welcher Windgeschwindigkeit Sturmschäden durch die Versicherung übernommen werden, liegt bei Windstärke 8. Elementarversicherung immer wichtiger Bei Schäden, die durch Starkregen oder Überschwemmun- gen verursacht werden, greifen Hausrat- oder Wohngebäu- deversicherung allerdings nicht. Dafür ist in der Regel eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Naturgefahren mit einer sogenannten Elementarschadenversicherung nötig. Diese gibt es als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung und deckt auch Schäden ab, die etwa durch Überschwemmung, Witterungs- niederschläge oder einem Wasserrückstau in der Kanalisati- on verursacht wurden. „ Eine Überschwemmung liegt vor, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder wenn das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Die erweiterte Naturge- fahrendeckung zur Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor solchen Schäden. Die Versicherung kommt für Reparaturen im und am Gebäude auf, bezahlt die Trockenlegung und übernimmt – falls nötig – auch die Kosten für den Abriss und Wiederaufbau des Hau- ses. Zerstörte Möbel sind eine Sache für die Hausrat- versicherung mit erweitertem Naturgefahrenschutz. Die Police übernimmt die Reparaturkosten für das gesamte beschädigte Inventar und erstattet den Wiederbeschaf- fungspreis, wenn das Hab und Gut komplett zerstört wurde. „ Auch Schäden durch Starkregen sind mit der Elemen- tarversicherung abgedeckt. Läuft der Keller nach einem Wolkenbruch voll, trägt der Versicherer beispielsweise die Kosten für das Abpumpen und die Trockenlegung. Schäden am Inventar sind über den Zusatzbaustein in der Hausratversicherung abgedeckt. „ Der Zusatzschutz leistet auch bei Rückstau , also wenn bei einer Überlastung der Kanalisation Wasser durch die Ableitungsrohre in das Haus gelangt. Aber Achtung: Nicht versichert sind Schäden durch Rückstau, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden war. Gelangt dabei Grundwasser an die Oberfläche und dann ins Haus, besteht auch dafür Versicherungsschutz. Nicht versichert sind Schäden durch eine Sturmflut und Schäden durch Grundwasser, wenn es nicht an die Oberfläche gelangt. Dringt Grundwasser also von unten in das Mauerwerk des Kellers ein, weil es erheblich ge- stiegen ist, handelt es sich nicht um einen versicherten Schaden. Naturgefahren-Check – Unwettergefahr per Mausklick Immobilienbesitzer und Mieter können jetzt ganz leicht ihr individuelles Risiko ermitteln, von Naturgefahren betroffen zu sein. Dazu hat der GDV den „Natur- gefahren-Check“ gestartet. Unter www. dieversicherer.de/versicherer/haus-garten/ naturgefahren-check erfahren Verbraucher nach Eingabe ihrer Postleitzahl, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit am eigenen Wohnort verursacht haben: Wie viele Gebäude im letzten Jahr in der Region betroffen waren, wie hoch die teuersten Schäden durch Starkregen, Sturm oder Hagel ausfielen und welche Hochwasser- gefahr besteht. Der Naturgefahren-Check zeigt die finanzielle Tragweite von Unwet- tern konkret am Wohnort der Menschen. So kann das eigene Risiko besser bewertet und Schlussfolgerungen gezogen werden – etwa den Versicherungsschutz überprüfen oder Schutzmaßnahmen umsetzen. 33 April 2022

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