Haftungsdach Basis
Peter Kolbach ist mit Leib und Seele für seine Kunden da.
In den vergangenen 20 Jahren hat er sich als Vermittler ei
nen umfangreichen Kundenstamm aufgebaut und betreut
seine Klientel kompetent in allen Versicherungsfragen
inklusive Riesteranlagen und Fondspolicen. Nicht selten
kam es in den vergangenen Jahren vor, dass sich seine
Stammkunden auch vertrauensvoll an ihn wandten, wenn
sie einen Teil ihres Kapitals rentabel anlegen wollten. Als
Vertriebsprofi mit langjähriger Berufs- und Investment-
erfahrung konnte Kolbach seinen Kunden auch in diesen
Fällen immer helfen.
Gesetzlich die Hände gebunden
Doch als Ende 2014 die Übergangsfrist für den Sachkun
denachweis für Finanzanlagenvermittler nach Einfüh
rung des Paragrafen 34f der Gewerbeordnung auslief, war
es für Herrn Kolbach mit der „Rund-um-Betreuung“ sei
ner Kunden vorbei. Da ihm die Vermittlung von Finanz
anlagen jetzt verboten war, musste er bei entsprechenden
Anfragen seiner Kunden auf Vermittler mit gültiger
Zulassung verweisen. In einigen Fällen wechselten seine
Kunden daraufhin komplett zu einem anderen Berater.
Herr Kolbach ist kein Einzelfall. Allein in den ersten drei
Monaten des laufenden Jahres haben rund zehn Prozent
der registrierten Finanzanlagenvermittler ihre Tätigkeit
im Wertpapierbereich eingestellt. Sie verfügen zwar über
umfängliches und fundiertes Wissen über Kapitalanlagen,
haben jedoch keine Zulassung nach § 34f GewO, weil sie
ihr Know-how und ihre Erfahrungen nicht im neuerdings
gesetzlich erforderlichen Maß dokumentieren können. Die
Damit Ihnen
die Kunden
treu bleiben
Im Rahmen ihres „Aktionsplans gegen Vermittlerschwund im Fondsgeschäft“ hat Jung,
DMS & Cie. ihr „Haftungsdach Basis“ auf den Markt gebracht. Damit wird es Ver
triebsprofis, die Anlagewissen, aber keine eigene Zulassung nach § 34f GewO besitzen,
ermöglicht, für ihre Kunden Anlageberatung und Anlagevermittlung zu ausgewählten
Investmentprodukten zu erbringen. Bei gleichzeitiger Schulung können diese
Vertriebsprofis soga nach kurzer Zeit (wieder) eine Zulassung erhalten.
sem Trend steuert Jung, DMS & Cie. mit dem „Haftungs
dach Basis“ aktiv entgegen: Das neue Angebot ermöglicht
Vermittlern mit Anlagewissen, die keine Zulassung nach
§ 34f der Gewerbeordnung haben, wieder zum Rund-um-
Berater zu werden und die Wünsche ihrer Kunden auch
nach einer Finanzanlageberatung wieder selbst zu erfüllen.
Rechtlich auf der sicheren Seite
Vermittler profitieren von der kompetenten vertrieblichen
Unterstützung, einem erfahrenen Team für Qualitäts
controlling und Compliance und von aktuellen, rechtskon
formen Beratungs- und Vermittlungsdokumentationen.
Ergänzt um ein auf diese Vermittler abgestimmtes einge
schränktes Produktangebot sind Berater im „Haftungs
dach Basis“ gesetzlich und regulatorisch immer auf der
sicheren Seite.
„Mit unserem neuen Angebot ‚Haftungsdach Basis‘
reagieren wir auf die Nachfrage zahlreicher Poolpartner,
die ihre Kunden aufgrund der neuen regulatorischen An
forderungen nicht mehr wie bisher auch in Kapitalanlage
fragen beraten können, dies aber weiter wollen“, erläutert
Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender von
Jung, DMS & Cie. den Aktionsplan. „Mit dem ‚Haftungs
dach Basis‘ steuern wir zudem einem vom Gesetzgeber
sicherlich ungewollten Beratungsengpass bei vielen End
kunden wirksam entgegen, und das unter Einhaltung aller
haftungsrechtlichen und Verbraucherschutzvorgaben.“
// Johannes Scherer
Jung, DMS & Sie. / Wissenswert
24
Oktober 2015